Dr. Ingrid Baumgärtners geistiger Diebstahl und Betrug der besonderen folgenlosen Art. (In Vorbereitung)
Das seit 2013 laufende Untersuchungsverfahren wegen eines von Dr. Ingrid Baumgärtner (Universität Kassel) an mir begangenen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wurde abgeschlossen.
Mit Schreiben vom 10. September 2015 teilte mir der Präsident der Universität Kassel, Prof. Rolf-Dieter Postlep, mit, dass die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Kassel das wissenschaftliche Fehlverhalten Dr. Baumgärtners festgestellt hat. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Ein externes Gutachten führt die von Ihnen beigebrachten Unterlagen und die darin beschriebenen und dokumentierten Formen und Abläufe zu dem Schluss, dass Ihre Forschungsergebnisse durch Frau Prof. Dr. Baumgärtner übernommen worden sind."
Das Schreiben des Präsidenten schließt: "Gemäß des zweiten Abschnitts, Ziffer 5, Abs. 1 der Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wurden die Maßnahmen zur Wahrung des wissenschaftlichen Standards an der Universität Kassel von mir geprüft und ergriffen. Der vorliegende Fall wurde von mir mit entsprechenden Maßnahmen geahndet. Unter anderem wurde Frau Prof. Dr. Baumgärtner auferlegt, die tatsächlich erfolgte wissenschaftliche Arbeit von Ihnen und ihr in einer entsprechenden Veröffentlichung klarzustellen." Das wurde mit Hilfe der Justiziarin der Uni-Leitung unterlaufen, und Baumgärtner kam der Auflage nie nach.